Interesse?
Vergabeverfahren
Mit Gemeinderats-Beschluss vom 24. Mai 2023 hat die Stadt Aichtal entschieden, die restlichen Grundstücke im Gewerbegebiet "Südliche Riedwiesen" nach Kriterien zu vergeben. Um sich auf ein Grundstück bewerben zu können, bitten wir Sie die nachfolgenden Fragen zu beantworten. Diese gelten als Voraussetzung für eine Bewerbung. Einen Anspruch auf eine Reservierung oder einen Grundstückskauf besteht nicht.
Die Stadt Aichtal hat als Ziel im Gemeinderat formuliert, dass die regionale Wirtschaft und regionale Unternehmensstrukturen gestärkt werden sollen. Dabei wird Wert gelegt auf den Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen regionaler Unternehmen. Hierzu sollen Flächen verstärkt an regionale und oder ortsansässige Firmen verkauft werden. Für die weitere Vermarktung der restlichen noch verfügbaren Flächen wurden neue Kriterien beschlossen, anhand derer die Bewerbungen in einer Vorauswahl bewertet werden sollen. Bewerbungen sind nach wie vor immer und für jeden möglich.
Wir warten zunächst, welche Interessent*innen sich bis zum 29.09.2023 registrieren und Interesse an einer Fläche haben. Die dann gemachten Angaben der Interessent*innen wollen wir dann ab dem 29.09.2023 auswerten, um dem Gemeinderat anschließend Vorschläge machen zu können.
Im weiteren Verlauf können sich die anhand der Kriterien vorausgewählten Bewerber dann direkt vor dem Gemeinderat persönlich mit Ihrem Nutzungskonzept vorstellen. Mit Nutzungskonzept ist die Branche, der Geschäftszweck und die Struktur des Unternehmens gemeint. Der Gemeinderat möchte verstehen können, was der Unternehmer an dem Standort plant. Zum Beispiel: Welche Produkte werden produziert, welche Dienstleistung wird angeboten, wieviele Mitarbeiter werden am neuen Standort eingesetzt, usw.
Bei positivem Votum des Gemeinderates nach dieser ersten Vorstellungsrunde wird für den Bewerber eine Fläche reservier t auf welcher der Bewerber seine Planungsidee in weiter planerisch konkretisieren und entwickeln kann. Wenn diese Planungsskizze vom Bewerber erstellt ist, entscheidet der Gemeinderat zur vorgelegten Planung und zum möglichen Verkauf des Grundstückes nach sachlichen Gründen, welche aber nicht unbedingt mit den Kriterien der Vorauswahl übereinstimmen müssen.